Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pumpengasse Wolfsburg GmbH

§ 1 Geltungsbereich 
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der Pumpengasse Wolfsburg GmbH.
    2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. 

    § 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pumpengasse Wolfsburg GmbH zu Stande. Der Pumpengasse Wolfsburg GmbH steht es frei, die Buchung des Kunden schriftlich zu bestätigen. 
    2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und die Pumpengasse Wolfsburg GmbH dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht.
    3. Vertragspartner sind die Pumpengasse Wolfsburg GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern der Pumpengasse Wolfsburg GmbH eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt. 
    4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Pumpengasse Wolfsburg GmbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist. 

    § 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

    1. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der Pumpengasse Wolfsburg GmbH zu zahlen. 
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
    4. Die vereinbarte Vergütung ist bei Anreise bzw. Abreise zu bezahlen. Ansonsten sind Rechnungen die Pumpengasse Wolfsburg GmbH ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pumpengasse Wolfsburg GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. 
    5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
    6. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist die Pumpengasse Wolfsburg GmbH berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen. 
    7. Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber der Pumpengasse Wolfsburg GmbH aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. 
    8. Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist die Pumpengasse Wolfsburg GmbH berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Frühstück, Waschservice über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. 

    § 4 Rauchverbot, Tierhaltung 

    1. Alle Wohnungen der Pumpengasse Wolfsburg GmbH sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in allen Wohnungen untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist die Pumpengasse Wolfsburg GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Pumpengasse Wolfsburg GmbH erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 80 EUR netto in Rechnung stellen.
    2. Die Tierhaltung in den gebuchten Wohnungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Pumpengasse Wolfsburg GmbH erlaubt. 

    § 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

    1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung. 
    2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
    3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung der Pumpengasse Wolfsburg GmbH spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pumpengasse Wolfsburg GmbH aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 18:00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18:00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pumpengasse Wolfsburg GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 
    4. Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
    5. Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet die Pumpengasse Wolfsburg GmbH den Kunden, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen. 

    § 6 Rücktritt und Stornierung 

    1. Es gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen: 

      Fristen
      (zum jeweiligen Anreisetag)
        Stornogebühr
      (% des ursprünglichen Gesamtangebots)
       bis 23:59 Uhr 2.Tag vor Anreise -   kostenfrei
      danach - 80%
    2. Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) an die Pumpengasse Wolfsburg GmbH zu erfolgen.
    3. Sofern zwischen der Pumpengasse Wolfsburg GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Pumpengasse Wolfsburg GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Pumpengasse Wolfsburg GmbH ausübt. 
    4. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pumpengasse Wolfsburg GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pumpengasse Wolfsburg GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 
    5. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von die Pumpengasse Wolfsburg GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pumpengasse Wolfsburg GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde der Pumpengasse Wolfsburg GmbH Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 2 zu zahlen. 
    6. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
      höhere Gewalt oder andere von der Pumpengasse Wolfsburg GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
      die Pumpengasse Wolfsburg GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Pumpengasse       Wolfsburg GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pumpengasse Wolfsburg GmbH zuzurechnen ist. 

    § 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

    1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Pumpengasse Wolfsburg GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 

    § 8 Technische Einrichtung und Anschlüsse

    1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pumpengasse Wolfsburg GmbH, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Pumpengasse Wolfsburg GmbH diese nicht zu vertreten hat. 
    2. Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungs-einrichtungen zu nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung über die von die Pumpengasse Wolfsburg GmbH vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt. 
    3. Dem Kunden ist es untersagt, illegales filesharing über den von die Pumpengasse Wolfsburg GmbH zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Musik-, Film- oder Softwaredateien zu verstehen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Pumpengasse Wolfsburg GmbH und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Kunden entstehen. 
    4. Störungen an von der Pumpengasse Wolfsburg GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Pumpengasse Wolfsburg GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat. 
    5. Die Wohnungen der Pumpengasse Wolfsburg GmbH sind mit mindestens einem Fernseher und einer PlayStation4 ausgestattet. Die Nutzung derselben ist nur gestattet sofern der Kunde diese zuvor bei der GEZ registriert. 

    § 9 Zutritt der Pumpengasse Wolfsburg GmbH

    1. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die Pumpengasse Wolfsburg GmbH auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt. 

    § 10 Haftung des Kunden für Schäden

    1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 
    2. Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen. 
    3. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die Pumpengasse Wolfsburg GmbH zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln. 
    4. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

    § 11 Haftung der Pumpengasse Wolfsburg GmbH

    1. Die Pumpengasse Wolfsburg GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pumpengasse Wolfsburg GmbH die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung die Pumpengasse Wolfsburg GmbHs beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der Pumpengasse Wolfsburg GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pumpengasse Wolfsburg GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pumpengasse Wolfsburg GmbH auftreten, wird die Pumpengasse Wolfsburg GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. 
    2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Pumpengasse Wolfsburg GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. 
    3. Alle Ansprüche gegen die Pumpengasse Wolfsburg GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Pumpengasse Wolfsburg GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

    § 12 Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pumpengasse Wolfsburg GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Pumpengasse Wolfsburg GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pumpengasse Wolfsburg GmbH. 
    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.